Öltankentsorgung richtig angehen, Fachbetrieb als beste Lösung
vor der Entsorgung
nach der Entsorgung
In diesen Blog erkläre ich Ihnen, wie eine Öltankentsorgung funktioniert, was zu beachten gilt, welche Voraussetzung und Gesetze eingehalten werden müssen und für welche weiteren Grundlagen eine fachmännische Entsorgung nötig ist.
Aber wie funktioniert jetzt eine Öltankentsorgung?
Als allererstes sollten Sie sich bei verschiedenen zertifizierten Öltankentsorgern, wie z.B. unsere Firma ein Angebot einholen. Nachdem Sie sich ein Angebot eingeholt haben, entscheiden Sie sich bitte für das Fachunternehmen, bei welchen die Zertifizierung auch stimmt.
Nicht jedes Unternehmen, welches nach WHG zertifiziert ist, hat auch gleichzeitig die Berechtigung zur Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen, diese muss explizit auf dem Zertifikat mit ausgewiesen sein.
Eine Öltankentsorgung kostet Geld, bei dem einen weniger, bei dem andern mehr. Wichtig für die Entscheidung ist die Zertifizierung des Betriebes.
Es stimmt, es finden sich immer Abnehmer für Ihre alte Öltankanlage. Aber nicht jeder darf Ihnen dieses Stilllegen und dieses Bescheinigen. Gerade für die untere Wasserbehörde oder BAFA-Förderung (dazu mehr weiter unten) ist ein zertifizierter Fachbetrieb vonnöten.
Voraussetzungen, Gesetze und was zu beachten ist.
Eine wirkliche Voraussetzung bei der Öltankentsorgung gibt es nicht, dafür aber umso mehr Regelungen, Gesetze und Dinge, die zu beachten sind.
In einigen Bundesländern, wie auch in Sachsen-Anhalt, gab es die Fachbetriebspflicht erst ab 10.000 l. Das Gesetz AwSV hat diesen Lückenteppich geschlossen und sorgt für einen einheitlichen Standard. Seit der Verordnung sind alle Anlagen über 1000 Liter fachbetriebspflichtig, dabei zählt nicht das Volumen des einzelnen Tanks, sondern das der Anlage. Sie dürfen die Anlage zwar von außen putzen, aber alle anderen Tätigkeiten nicht ausführen.
Ganz wichtig zu beachten ist auch, ob Sie in einem Wasserschutzgebiet wohnen, denn Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, allein 1 Tropfen reicht aus um ca. 600l Wasser zu verunreinigen.
Öltanks selber entsorgen? Darf ich das?
Sie können Ihre Anlage zwar selbst entsorgen oder umnutzen, müssen diese dann aber vorher von einem zertifizierten Fachbetrieb stilllegen lassen. Dieser entfernt dann alle Ölreste mit einem speziellen Reinigungsverfahren. Grundsätzlich steht einer Umnutzung der Tanks dann nichts im Weg. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass wenn man Regenwasser in den Tanks lagert, dieses dennoch immer etwas nach Öl riecht. Auch viele Installateure betriebe, sind sich der neuen Gesetzeslage nicht klar und bieten Ihre Tätigkeiten zum Thema Öltankentsorgung an.
Abmeldung bei der unteren Wasserbehörde
Die Wasserbehörde obliegt in Deutschland dem Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Wassergesetze der Länder und den erlassenen Rechtsverordnungen dieser Gesetze.
In der Regel sind alle Tankanlagen ab eines Gesamtvolumens von 1000l, zu beachten nicht das Volumen des einzelnen Tanks zählt, bei der unteren Wasserbehörde gemeldet.
Eine Stilllegung und Abmeldung bei der Behörde darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG / AwsV durchgeführt werden.
BAFA und die BAFA-Förderung bei Heizungsumstellung
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.
Kurzübersicht aller Änderungen der BEG-Reform ab 2022
Die Änderungen treten sehr kurzfristig und stufenweise in Kraft:
- Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen. (umgesetzt von der KfW)
- Ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung. (umgesetzt vom BAFA)
BEG-Reform 2022 – alle Änderungen auf einen Blick
- keine Förderung für Gasheizungen mehr
- dafür neuer Austauschbonus für Gasheizungen (weiterhin gibt es einen Austauschbonus für Ölheizung, Kohleheizung und Nachtspeicheröfen)
- gekürzte Fördersätze bei allen Maßnahmen
- drastische Kürzung der Förderung bei Biomasse-Heizungen
- keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen
- kein iSFP-Bonus mehr beim Heizungstausch
- kein iSFP-Bonus mehr bei der Effizienzhaus-Sanierung
- keine Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen (nur noch Kreditförderung analog Neubau)
- das Effizienzhaus 100 entfällt