Die richtige Entsorgung von Restöl: Warum wir es nicht vergüten, reinigen oder weitergeben

Als führendes Unternehmen für Öltankentsorgung erhalten wir regelmäßig Anfragen zu dem noch enthaltenen Restöl in den Tanks und warum wir es nicht vergüten, reinigen oder an andere weitergeben. In diesem ausführlichen Blogbeitrag möchten wir Ihnen eine detaillierte Erklärung liefern und die Gründe hinter unserer Entscheidung umfassend erläutern.

1. Verunreinigungen und mindere Qualität: Im Laufe der Zeit sammeln sich in den Öltanks Ablagerungen, Schmutz und Wasser an, die sich mit dem Restöl vermischen. Dadurch verliert das Restöl an Qualität und wird zu einer Mischung aus Schlamm und Dreck. Eine umfassende Reinigung wäre äußerst aufwendig und unwirtschaftlich, da das Öl bereits stark verunreinigt ist.

2. Mischung von Ölsorten und aufwendige Trennung: Oft handelt es sich bei dem Restöl in den Tanks um eine Mischung verschiedener Ölsorten. Um eine mögliche Wiederverwendung zu ermöglichen, müssten die einzelnen Ölsorten separat identifiziert und getrennt werden. Dieser Prozess erfordert spezialisiertes Know-how, aufwendige Laboranalysen und zusätzliche Ressourcen, die in den meisten Fällen nicht rentabel sind.

3. Qualitätsstandards und aufwändige Aufbereitung: Die meisten Anwendungen, die eine Wiederverwendung von Öl erfordern, haben spezifische Qualitätsstandards. Das Restöl in den Tanks erfüllt oft nicht diese Standards aufgrund seiner Verunreinigungen und minderen Qualität. Um das Öl für andere Zwecke nutzbar zu machen, müsste es einer aufwändigen Aufbereitung unterzogen werden, die sowohl zeit- als auch kostenaufwendig ist.

4. Umweltauswirkungen und verantwortungsvolle Entsorgung: Restöl kann potenziell schädliche Substanzen enthalten, wie beispielsweise Schwermetalle oder andere chemische Verbindungen. Bei unsachgemäßer Behandlung oder unsorgfältiger Wiederverwendung kann das Öl Boden- und Wasserverunreinigungen verursachen und die Umwelt nachhaltig schädigen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, das Restöl ordnungsgemäß zu entsorgen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrzunehmen.

5. Wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Vorschriften: Die Entsorgung und Wiederverwendung von Öl unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und Umweltauflagen. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert zusätzliche Zertifizierungen, Genehmigungen und Kontrollen, die mit erheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden sind. Zudem ist die Menge an Restöl in den Tanks in den meisten Fällen relativ gering. Die Kosten für die Reinigung, Aufbereitung, Lagerung und den Transport des Restöls stehen häufig nicht im Verhältnis zu der geringen Menge an Öl. Die wirtschaftliche Rentabilität einer solchen Aufbereitung wäre daher fraglich. Es ist wirtschaftlich sinnvoller, unsere Ressourcen auf die effiziente Entsorgung der Tanks selbst zu konzentrieren, anstatt sie auf die Aufbereitung einer kleinen Menge Restöl zu verwenden.

6. Fokus auf unsere Kernkompetenzen und Sicherheitsaspekte: Als führendes Unternehmen für Öltankentsorgung liegt unser Fokus auf unserer Kernkompetenz – der effizienten und umweltgerechten Entsorgung der Tanks. Die Handhabung und Aufbereitung von Restöl erfordert oft spezialisiertes Know-how, spezielle Anlagen und Sicherheitsvorkehrungen. Der Umgang mit Chemikalien, Verunreinigungen und möglichen instabilen Eigenschaften des Restöls kann Sicherheitsrisiken für unsere Mitarbeiter und die Umgebung mit sich bringen. Aus Sicherheitsgründen ist es daher oft ratsamer, das Restöl ordnungsgemäß zu entsorgen und potenzielle Risiken zu minimieren.

FAZIT: Die Entscheidung, das Restöl nicht zu vergüten, reinigen oder weiterzugeben, beruht auf einer ganzheitlichen Abwägung verschiedener Faktoren wie Verunreinigungen, Qualität, wirtschaftlicher Rentabilität, Umweltauswirkungen, rechtlichen Vorschriften und Sicherheitsaspekten. Als verantwortungsvolles Unternehmen ist es unsere oberste Priorität, eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten und unsere Ressourcen auf unsere Kernkompetenzen zu fokussieren. Durch die professionelle Entsorgung der Tanks und des Restöls tragen wir zur Minimierung der Umweltauswirkungen und zur Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit bei.

Öltankentsorgung richtig angehen, Fachbetrieb als beste Lösung

vor der Entsorgung
Öltankentsorgung vorher
nach der Entsorgung
Öltankentsorgung danach

In diesen Blog erkläre ich Ihnen, wie eine Öltankentsorgung funktioniert, was zu beachten gilt, welche Voraussetzung und Gesetze eingehalten werden müssen und für welche weiteren Grundlagen eine fachmännische Entsorgung nötig ist.

Aber wie funktioniert jetzt eine Öltankentsorgung?

 

Als allererstes sollten Sie sich bei verschiedenen zertifizierten Öltankentsorgern, wie z.B. unsere Firma ein Angebot einholen. Nachdem Sie sich ein Angebot eingeholt haben, entscheiden Sie sich bitte für das Fachunternehmen, bei welchen die Zertifizierung auch stimmt.

Nicht jedes Unternehmen, welches nach WHG zertifiziert ist, hat auch gleichzeitig die Berechtigung zur Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen, diese muss explizit auf dem Zertifikat mit ausgewiesen sein.

Eine Öltankentsorgung kostet Geld, bei dem einen weniger, bei dem andern mehr. Wichtig für die Entscheidung ist die Zertifizierung des Betriebes.

Es stimmt, es finden sich immer Abnehmer für Ihre alte Öltankanlage. Aber nicht jeder darf Ihnen dieses Stilllegen und dieses Bescheinigen. Gerade für die untere Wasserbehörde oder BAFA-Förderung (dazu mehr weiter unten) ist ein zertifizierter Fachbetrieb vonnöten.

Voraussetzungen, Gesetze und was zu beachten ist.

Eine wirkliche Voraussetzung bei der Öltankentsorgung gibt es nicht, dafür aber umso mehr Regelungen, Gesetze und Dinge, die zu beachten sind.

 In einigen Bundesländern, wie auch in Sachsen-Anhalt, gab es die Fachbetriebspflicht erst ab 10.000 l. Das Gesetz AwSV hat diesen Lückenteppich geschlossen und sorgt für einen einheitlichen Standard. Seit der Verordnung sind alle Anlagen über 1000 Liter fachbetriebspflichtig, dabei zählt nicht das Volumen des einzelnen Tanks, sondern das der Anlage. Sie dürfen die Anlage zwar von außen putzen, aber alle anderen Tätigkeiten nicht ausführen.

Ganz wichtig zu beachten ist auch, ob Sie in einem Wasserschutzgebiet wohnen, denn Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, allein 1 Tropfen reicht aus um ca. 600l Wasser zu verunreinigen.

Öltanks selber entsorgen? Darf ich das?

Sie können Ihre Anlage zwar selbst entsorgen oder umnutzen, müssen diese dann aber vorher von einem zertifizierten Fachbetrieb stilllegen lassen. Dieser entfernt dann alle Ölreste mit einem speziellen Reinigungsverfahren. Grundsätzlich steht einer Umnutzung der Tanks dann nichts im Weg. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass wenn man Regenwasser in den Tanks lagert, dieses dennoch immer etwas nach Öl riecht. Auch viele Installateure betriebe, sind sich der neuen Gesetzeslage nicht klar und bieten Ihre Tätigkeiten zum Thema Öltankentsorgung an.

Abmeldung bei der unteren Wasserbehörde

Die Wasserbehörde obliegt in Deutschland dem Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Wassergesetze der Länder und den erlassenen Rechtsverordnungen dieser Gesetze.

In der Regel sind alle Tankanlagen ab eines Gesamtvolumens von 1000l, zu beachten nicht das Volumen des einzelnen Tanks zählt, bei der unteren Wasserbehörde gemeldet.

Eine Stilllegung und Abmeldung bei der Behörde darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG / AwsV durchgeführt werden.

BAFA und die BAFA-Förderung bei Heizungsumstellung

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Kurzübersicht aller Änderungen der BEG-Reform ab 2022

Die Änderungen treten sehr kurzfristig und stufenweise in Kraft:

  • Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen. (umgesetzt von der KfW)
  • Ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung. (umgesetzt vom BAFA)

BEG-Reform 2022 – alle Änderungen auf einen Blick

  • keine Förderung für Gasheizungen mehr
  • dafür neuer Austauschbonus für Gasheizungen (weiterhin gibt es einen Austauschbonus für Ölheizung, Kohleheizung und Nachtspeicheröfen)
  • gekürzte Fördersätze bei allen Maßnahmen
  • drastische Kürzung der Förderung bei Biomasse-Heizungen
  • keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen
  • kein iSFP-Bonus mehr beim Heizungstausch
  • kein iSFP-Bonus mehr bei der Effizienzhaus-Sanierung
  • keine Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen (nur noch Kreditförderung analog Neubau)
  • das Effizienzhaus 100 entfällt